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und Ressourcen effizient, sorgfältig
und umweltbewusst um.
TARIFE
Mit der Einführung des einheitlichen Berechnungsmodelles im Kanton Zug, gilt der Grundsatz der Vollkostendeckung (inkl. Abschreibung der Infrastruktur) zur Ermittlung der Pensions,- Betreuungs- und Pflegetaxen.
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