1. Zweck
Dieses Reglement legt die Bedingungen für
die Aufnahme von Menschen in das Seniorenzentrum WEIHERPARK fest.
2. Aufnahme
Wir nehmen grundsätzlich Menschen über 65 Jahre auf, welche aufgrund ihrer gesundheitlichen und oder sozialen Situation nicht mehr allein zu Hause leben können. Wir führen eine Warteliste, und nehmen die angemeldeten Personen nach Anmeldedatum und/oder Dringlichkeit der Reihe nach auf.
3. Reihenfolge der Aufnahme (Prioritäten)
Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Einwohnerrinnen und Einwohner der Gemeinde Steinhausen
- Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden
des Kantons Zug - Eltern und Schwiegereltern von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Steinhausen, die seit mindestens 2 Jahren in Steinhausen niedergelassen sind.
- Einwohnerinnen und Einwohner aus übrigen Gemeinden in der Schweiz
4. Beurteilungskriterien für die Priorisierung der Dringlichkeitslist (Reihenfolge)
Die Pflegedienstleitung
entscheidet unter Abwägung der nachfolgenden
Kriterien über die Reihenfolge der
Aufnahme:
- Medizinische Aspekte (gesundheitlicher Zustand)
- Pflegerische Aspekte (Grad der Pflegebedürftigkeit, ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend)
- Soziale Aspekte (fehlende
soziale Kontakte, Überbelastung des sozialen Netzes)
- Anhaltende psychische und/oder psychosoziale Belastungssituationen
6. Ausnahmen bezüglich Priorität der Aufnahme
Über Ausnahmen entscheidet die Pflegedienstleitung gemeinsam mit der Pflegeexpertin und der Gesamtleitung.