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AUFNAHMEREGLEMENT

1. Zweck

Dieses Reglement legt die Bedingungen für die Aufnahme von Personen in das Seniorenzentrum Weiherpark der Stiftung Alterssiedlung Steinhausen fest.

2. Aufnahme

In der Regel können Personen aufgenommen werden, die das AHV-Alter erreicht haben.

3. Dringlichkeitsliste

Die Dringlichkeitsliste wird gemäss der Reihenfolge des Anmeldedatums geführt. Die Dringlichkeitsliste enthält Personen, die sich entschlossen haben, bei einem frei werdenden Platz sofort einzutreten.

4. Reihenfolge der Aufnahme (Prioritäten)

Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien:

  1. Einwohnerrinne und Einwohner der Gemeinde Steinhausen, die seit mindestens 2 Jahren in Steinhausen niedergelassen sind
  2. Eltern und Schwiegereltern von Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Steinhausen, die seit mindestens 2 Jahren in Steinhausen niedergelassen sind
  3. Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden des Kantons Zug
  4. Einwohnerinnen und  Einwohner aus übrigen Gemeinden in der Schweiz
5. Beurteilungskriterien für die Priorisierung der Dringlichkeitslist (Reihenfolge)

Die Zentrums- und die Pflegedienstleitung entscheiden unter Abwägung der nachfolgenden Kriterien über die Reihenfolge der Aufnahme:

  • Medizinische Aspekte (Krankheitsbilder)
  • Pflegerische Aspekte (Körperpflegerische Defizite, Desorientierung usw.)
  • Soziale Aspekte (Verwahrlosung, fehlende Tagesstruktur, Vereinsamung usw.)
  • Psychische Aspekte (Unzurechnungsfähigkeit, unberechenbares Verhalten usw.)
  • Betriebliche Situation (Kapazität der Pflege, Möglichkeiten der Infrastruktur usw.)
6. Ausnahmen bezüglich Priorität der Aufnahme

Der Stiftungsrat kann in Härtefällen zusammen mit dem Geschäftsleiter Sonderregelungen treffen.