1. Zweck
Dieses Reglement legt die Bedingungen für
die Aufnahme von Personen in das Seniorenzentrum Weiherpark der Stiftung Alterssiedlung
Steinhausen fest.
2. Aufnahme
In der Regel können Personen aufgenommen werden, die das AHV-Alter erreicht haben.
3. Dringlichkeitsliste
Die Dringlichkeitsliste wird gemäss der Reihenfolge
des Anmeldedatums geführt. Die Dringlichkeitsliste enthält Personen, die sich entschlossen haben,
bei einem frei werdenden Platz sofort einzutreten.
4. Reihenfolge der Aufnahme (Prioritäten)
Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Einwohnerrinne und Einwohner der Gemeinde Steinhausen, die
seit mindestens 2 Jahren in Steinhausen
niedergelassen sind
- Eltern und Schwiegereltern von
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Steinhausen, die
seit mindestens 2 Jahren in
Steinhausen niedergelassen sind
- Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden
des Kantons Zug
- Einwohnerinnen und Einwohner aus übrigen Gemeinden
in der Schweiz
5. Beurteilungskriterien für die Priorisierung der Dringlichkeitslist (Reihenfolge)
Die Zentrums- und die Pflegedienstleitung
entscheiden unter Abwägung der nachfolgenden
Kriterien über die Reihenfolge der
Aufnahme:
- Medizinische Aspekte (Krankheitsbilder)
- Pflegerische Aspekte (Körperpflegerische
Defizite, Desorientierung usw.)
- Soziale Aspekte (Verwahrlosung, fehlende
Tagesstruktur, Vereinsamung usw.)
- Psychische Aspekte (Unzurechnungsfähigkeit,
unberechenbares Verhalten usw.)
- Betriebliche Situation (Kapazität der Pflege,
Möglichkeiten der Infrastruktur usw.)
6. Ausnahmen bezüglich Priorität der Aufnahme
Der Stiftungsrat kann in Härtefällen
zusammen mit dem Geschäftsleiter Sonderregelungen
treffen.