Tarife 2012
Grundsatz
Die Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Seniorenzentrums WEIHERPARK und nicht nach den finanziellen Verhältnissen der Bewohner richten. Änderungen werden den Bewohnern einen Monat im Voraus mitgeteilt.
Für Dienstleistungen, die in der Tarifordnung nicht aufgeführt sind, gilt der Grundsatz der Vollkostendeckung.
Pensionstaxen (Vollpension ohne Pflege und Betreuung)
Offener Wohnbereich:
1 Zimmer mit Dusche /WC/Balkon
28m2 Nettofläche
1 Zimmer mit Küche/Bad/WC/Balkon
45 m2 Nettofläche
2 Zimmer mit Küche/Bad/WC/Balkon
58 m2 Nettofläche
Bei Benutzung von 2 Personen
Bei Benutzung von 1 Person |
Fr. 108.-- pro Person/Tag
Fr. 112.-- pro Person/Tag
Fr. 118.-- pro Person/Tag
Fr. 138.-- pro Person/Tag |
Geschützter Wohnbereich SEEROSE:
1 Zimmer mit Bad/WC/Balkon
28m2 Nettofläche |
Fr. 108.-- pro Person/Tag |
Zuschläge
Bewohner aus den übrigen Zuger Gemeinden: Fr. 8.-- pro Person und Tag
Bewohner aus andern Kantonen: Fr. 13.-- pro Person und Tag
Leistungen
In der Pensionstaxe inbegriffen sind die folgenden Leistungen: |
- Unterkunft im gewählten Zimmertyp
|
- Einrichtung: Bett, Nachttisch, Bett- und Frottierwäsche
|
- Vollpension inkl. Kaffee oder Tee bei den Mahlzeiten
|
- Ärztlich verordnete Schon- und Diätkost
|
- Besorgen der Bett-, Frottier- und Privatwäsche
|
- Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung
|
- Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
|
- Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnern gemeinsam angeboten werden
|
- Privat-u. Haftpflichtversicherung
|
- Mobiliarversicherung/Hausratversicherung bis zu Fr.50‘000.--
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|
In der Pensionstaxe nicht inbegriffen sind insbesondere die folgenden Leistungen: |
- Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial
|
- KVG - pflichtige Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss System BESA
|
- Zusätzliche Getränke im Speisesaal
|
- Zimmerservice aus Komfortgründen
|
- Gewünschte, nicht ärztlich verordnete Diäten
|
- Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
|
|
- Konsumationen im Weiherstübli
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- Empfangsgebühren TV und Radio , Telefoninstallation und Gebühren.
|
- Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte
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- Spezielle Leistungen im Todesfall – Schlussreinigung des Zimmers
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Reduktion der Pensionskosten bei Abwesenheit:
Bei Ferien- oder Spitalaufenthalt erfolgt eine Reduktion von Fr. 15.-- pro Abwesenheitstag.
Der Austritts- und Wiedereintrittstag gilt zusammen als ein Abwesenheitstag.
Weitere Reduktionen
(bei Verzicht von mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen)
Frühstück Fr. 3.-- pro Mahlzeit
Nachtessen Fr. 6-- pro Mahlzeit
Betreuungstaxen
Eigenleistungen der Bewohner
Pflegestufe |
Fr/Tag |
Pflegestufe |
Fr/Tag |
0 |
0.00 |
|
|
1 |
7.00 |
7 |
25.00 |
2 |
9.00 |
8 |
36.00 |
3 |
17.00 |
9 |
36.00 |
4 |
17.00 |
10 |
36.00 |
5 |
25.00 |
11 |
35.00 |
6 |
25.00 |
12 |
34.00 |
KVG-pflichtige Pflegeleistungen
-
Die KVG-pflichtigen Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach dem bisherigen System BESA 99 erhoben und neu für die Abrechnung in 12 Pflege- und Abrechnungsstufen eingeteilt.
-
Die Einstufung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Eintritt und wird rückwirkend auf das Eintrittsdatum belastet.
-
Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt. Eine vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes (z.B. Grippe) führt in der Regel nicht zu einer neuen Einstufung.
-
Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen neu gemäss neuer Regelung der Pflegefinanzierung 10% der Leistungen der Krankenversicherer pro Pflegestufe.
Eigenleistungen der Bewohner
Pflegestufe |
Fr/Tag |
Pflegestufe |
Fr/Tag |
0 |
0.00 |
|
|
1 |
0.90 |
7 |
6.30 |
2 |
1.80 |
8 |
7.20 |
3 |
2.70 |
9 |
8.10 |
4 |
3.60 |
10 |
9.00 |
5 |
4.50 |
11 |
9.90 |
6 |
5.40 |
12 |
10.80 |
Kosten zu Lasten: Krankenkasse, Wohnsitzgemeinde, HILO (AHV)
|
(1) |
(2) |
(3) |
Pflegestufe |
Krankenkasse |
Wohnsitzgemeinde |
Hilflosenentschädigung |
|
Fr/Tag |
Fr/Tag |
Fr./Tag |
0 |
0 |
0 |
|
1 |
11.00 |
3.10 |
|
2 |
20.00 |
19.10 |
|
3 |
29.00 |
35.10 |
|
4 |
38.00 |
51.10 |
|
5 |
47.00 |
48.10 |
19.00 |
6 |
56.00 |
64.10 |
19.00 |
7 |
65.00 |
80.10 |
19.00 |
8 |
74.00 |
84.10 |
31.00 |
9 |
83.00 |
100.20 |
31.00 |
10 |
92.00 |
116.10 |
31.00 |
11 |
101.00 |
132.20 |
31.00 |
12 |
110.00 |
148.20 |
31.00 |
(1) Die Beiträge der Krankenkasse werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung erfolgt nach Einreichung der Belastungsanzeige durch den Bewohner an die entsprechende Krankenkasse.
(2) Diese Kosten werden direkt der Wohnsitzgemeinde belastet. Übernimmt die Wohnsitzgemeinde die obigen Beiträge nicht vollständig, können die ungedeckten Pflegekosten der Bewohnerin/ dem Bewohner belastet werden.
(3) Ab Pflegestufe 5 können Beiträge der HILO (Hilflosenentschädigung)
von Fr. 19.-- bis Fr. 31.-- pro Tag geltend gemacht werden.
Dies nach einer Wartefrist von 1 Jahr.
Die Verwaltung des Seniorenzentrums WEIHERPARK unterstützt die Bewohner oder deren Vertretungen bei der Antragsstellung.
Private Auslagen
Nämeli zur Beschriftung der persönlichen Wäsche 144 Stk Fr. 50.--
Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit Fr. 5.--
Flicken und Näharbeiten der persönlichen Wäsche pro Stunde Fr. 40.--
Diätmahlzeiten (nicht ärztlich verordnet) pro Monat Fr. 60.--
Schlussreinigung Zimmer Pauschale Fr. 300.--
Schlussreinigung Wohnung Pauschale Fr. 600.--
Weitere Auslagen gemäss Preislisten Verpflegung/Cafeteria/Coiffeur/Pedicure etc.
Die Tarifordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Tarife genehmigt durch den Gemeinderat am 3. Oktober 2011
Tarife genehmigt durch den Stiftungsrat am 22. August 2011 |