Tarife 2012

Grundsatz

 

Die Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Seniorenzentrums WEIHERPARK und nicht nach den  finanziellen Verhältnissen der Bewohner richten. Änderungen werden den Bewohnern einen Monat im Voraus mitgeteilt.

 Für Dienstleistungen, die in der Tarifordnung nicht aufgeführt sind, gilt der Grundsatz der Vollkostendeckung.

  

 

Pensionstaxen   (Vollpension ohne Pflege und Betreuung)

 

Offener Wohnbereich:

1 Zimmer mit Dusche /WC/Balkon

28m2 Nettofläche

1 Zimmer mit Küche/Bad/WC/Balkon

45 m2 Nettofläche

2 Zimmer mit Küche/Bad/WC/Balkon

58 m2 Nettofläche

Bei Benutzung von 2 Personen

Bei Benutzung von 1 Person

 

Fr.    108.--    pro Person/Tag

 

Fr.    112.--    pro Person/Tag

 

 

Fr.    118.--    pro Person/Tag

Fr.    138.--    pro Person/Tag

Geschützter Wohnbereich  SEEROSE:

1 Zimmer mit Bad/WC/Balkon

28m2 Nettofläche

 

Fr.    108.--  pro Person/Tag

 

Zuschläge

 

Bewohner  aus den übrigen  Zuger Gemeinden:                       Fr.    8.-- pro Person und Tag

Bewohner  aus andern Kantonen:                                                 Fr.  13.-- pro Person und Tag                                    

                                                                                                                                                                     

Leistungen

 

In der Pensionstaxe inbegriffen sind die folgenden Leistungen:

  • Unterkunft im gewählten Zimmertyp
  • Einrichtung:  Bett, Nachttisch, Bett- und Frottierwäsche
  • Vollpension inkl. Kaffee oder Tee bei den Mahlzeiten
  • Ärztlich verordnete Schon- und Diätkost
  • Besorgen der Bett-, Frottier- und Privatwäsche
  • Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen  gründlichen Reinigung
  • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
  • Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnern gemeinsam angeboten werden
  • Privat-u. Haftpflichtversicherung
  • Mobiliarversicherung/Hausratversicherung bis zu Fr.50‘000.--

 

In der Pensionstaxe nicht inbegriffen sind insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial
  • KVG - pflichtige Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss System BESA
  • Zusätzliche Getränke im Speisesaal
  • Zimmerservice aus Komfortgründen
  • Gewünschte, nicht ärztlich verordnete  Diäten
  • Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
  • Coiffeur und Podologe
  • Konsumationen  im Weiherstübli
  • Empfangsgebühren TV und Radio , Telefoninstallation und Gebühren.
  • Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte
  • Spezielle Leistungen im Todesfall – Schlussreinigung des Zimmers

 

 

 

Reduktion der Pensionskosten  bei Abwesenheit:

 

Bei Ferien- oder Spitalaufenthalt erfolgt eine Reduktion von Fr. 15.--  pro Abwesenheitstag.

Der Austritts- und Wiedereintrittstag gilt zusammen als ein Abwesenheitstag.

 

 

Weitere Reduktionen 

(bei Verzicht von mindestens 3 aufeinander folgenden Tagen)

 

Frühstück                     Fr.  3.-- pro Mahlzeit

Nachtessen                 Fr.  6--  pro Mahlzeit

 

Betreuungstaxen  

 

  • Die Betreuungskosten sind nicht KVG-pflichtige Leistungen des Pflegepersonals. Sie werden im Kanton Zug mit 15 %  des Aufwandes des Pflegepersonals ermittelt. 

  • Die Ermittlung des Anteils der Bewohner erfolgt im Seniorenzentrum WEIHERPARK abgestuft in Übereinstimmung mit dem  Pflege- und Betreuungsbedarfes gemäss BESA.  

 

Eigenleistungen der Bewohner

 

Pflegestufe

Fr/Tag

Pflegestufe

Fr/Tag

0

0.00

 

 

1

7.00

7

25.00

2

9.00

8

36.00

3

17.00

9

36.00

4

17.00

10

36.00

5

25.00

11

35.00

6

25.00

12

34.00

 

 

KVG-pflichtige Pflegeleistungen

 

  • Die KVG-pflichtigen Leistungen  für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach  dem bisherigen System BESA 99 erhoben und neu für die Abrechnung in 12 Pflege- und Abrechnungsstufen eingeteilt.

  • Die Einstufung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Eintritt und wird rückwirkend auf das Eintrittsdatum belastet.  

  • Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt.  Eine vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes (z.B. Grippe) führt in der Regel nicht zu einer neuen Einstufung.

  • Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen neu gemäss neuer Regelung der Pflegefinanzierung 10% der Leistungen der Krankenversicherer pro Pflegestufe.

 

Eigenleistungen der Bewohner

 

Pflegestufe

Fr/Tag

Pflegestufe

Fr/Tag

0

0.00

 

 

1

0.90

7

6.30

2

1.80

8

7.20

3

2.70

9

8.10

4

3.60

10

9.00

5

4.50

11

9.90

6

5.40

12

10.80

 

Kosten zu Lasten: Krankenkasse, Wohnsitzgemeinde, HILO (AHV)

 

 

(1)

(2)

(3)

Pflegestufe

Krankenkasse

Wohnsitzgemeinde

Hilflosenentschädigung

 

Fr/Tag

Fr/Tag

Fr./Tag

0

0

0

 

1

11.00

3.10

 

2

20.00

19.10

 

3

29.00

35.10

 

4

38.00

51.10

 

5

47.00

48.10

19.00

6

56.00

64.10

19.00

7

65.00

80.10

19.00

8

74.00

84.10

31.00

9

83.00

100.20

31.00

10

92.00

116.10

31.00

11

101.00

132.20

31.00

12

110.00

148.20

31.00

 

 

(1)         Die Beiträge der Krankenkasse werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung erfolgt nach Einreichung der Belastungsanzeige durch den Bewohner an die entsprechende Krankenkasse.

 

(2)         Diese Kosten werden direkt der Wohnsitzgemeinde belastet. Übernimmt die Wohnsitzgemeinde die obigen Beiträge nicht vollständig, können die ungedeckten Pflegekosten der Bewohnerin/ dem Bewohner belastet werden.

(3)         Ab Pflegestufe 5 können Beiträge der HILO (Hilflosenentschädigung)

von Fr. 19.-- bis Fr. 31.-- pro Tag geltend gemacht werden.

Dies nach einer Wartefrist von 1 Jahr.

Die Verwaltung des Seniorenzentrums WEIHERPARK unterstützt die Bewohner oder deren Vertretungen bei der Antragsstellung.

 

Private Auslagen

Nämeli zur Beschriftung der persönlichen Wäsche        144 Stk                          Fr.    50.--

Zimmerservice aus Komfortgründen                                  pro Mahlzeit                  Fr.      5.--

Flicken und Näharbeiten der persönlichen Wäsche        pro Stunde                   Fr.    40.--

Diätmahlzeiten (nicht ärztlich verordnet)                             pro Monat                      Fr.    60.--

Schlussreinigung Zimmer                                                     Pauschale                    Fr.  300.--

Schlussreinigung Wohnung                                                 Pauschale                     Fr.  600.--

Weitere Auslagen gemäss Preislisten Verpflegung/Cafeteria/Coiffeur/Pedicure etc.

Die Tarifordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

               

  

Tarife genehmigt durch den Gemeinderat am  3. Oktober 2011

Tarife genehmigt durch den Stiftungsrat am   22.  August 2011